Webinar – Das neue Lieferkettengesetz (LkSG) verstehen lernen

Mit 01.01.2023 wurden Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (und im Folgejahr bereits ab 1.000 Mitarbeitenden) dazu verpflichtet die Anforderungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG), oder auch Lieferkettengesetz, zu erfüllen.

Der Fokus soll auf die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte entlang der weltweiten Lieferkette von Unternehmen gerichtet werden. Darüber hinaus stehen Unternehmen u. a. für Umweltschäden durch die eigene Geschäftstätigkeit und die Wahrung der Menschenrechte bei ihren Lieferanten in der Verantwortung. Das stellt zahlreiche Unternehmen vor eine Herausforderung:

  • Welche Lieferanten müssen wir als Unternehmen betrachten?
  • Wie schaffen wir eine Beschwerdestelle damit uns Verdachtsfälle gemeldet werden können?
  • Welche Vorkehrungen muss ich darüber hinaus treffen?
  • Wie melden wir der BAFA, dass wir uns an die Vorgaben des Lieferkettengesetzes halten?

In unserem Webinar „Das neue Lieferkettengesetz (LkSG) verstehen“ haben wir Sie und Ihr Unternehmen darauf vorbereitet was auf Sie zukommt, wie Sie Ihren Pflichten nachkommen und bestehende Systeme nutzen können.

Unsere Referentin Chrsitine Annabring (MSc. Nachhaltige Energiesysteme) bedankt sich an dieser Stelle für die zahlreiche und aktive Teilnahme!

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie noch offene Fragen haben – wir unterstützen Sie gerne.

Wir freuen uns darauf Sie auch in Zukunft bei uns begrüßen zu dürfen.

Bleiben Sie mit uns fit for the future…