Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstaltung: 1. Nürnberger Nachhaltigkeitskongress 2024 – 11./12. September 2024

Veranstaltungsort: Nürnberg

Veranstalter:   Intechnica Consult GmbH (“Veranstalter”), Ostendstraße 181; 90482 Nürnberg

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite:

https://consult.intechnica.eu/2024/04/24/1-nurnberger-nachhaltigkeitskongress-2024/

2. Anmeldung/ Ablehnungen und Vertragsschluss

2.1 Anmeldungen zu Veranstaltungen und Seminaren sind über das Anmeldesystem auf der Homepage

https://consult.intechnica.eu/2024/04/24/1-nurnberger-nachhaltigkeitskongress-2024/

vorzunehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail ‎nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.‎ Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich.

2.2 Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.

2.3 Der Vertrag kommt erst durch den Erhalt einer Buchungsbestätigung in Verbindung mit einer Rechnung durch den Veranstalter zustande. Der Versand erfolgt per E-Mail oder schriftlich an die angegebene Teilnehmeradresse. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

3. Preise

3.1 Der in der Teilnahmebescheinigung/Teilnahmerechnung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber Teilnehmenden verbindlich.

3.2 Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Teilnehmende haben das Entgelt für die Veranstaltung, unabhängig von Leistungen Dritter, spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Frist auf das Konto des Veranstalters zu entrichten. Bei allen Zahlungen sind die vollständige Rechnungsnummer sowie die Bezeichnung der Veranstaltung anzugeben.

4.2 Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmende jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

4.3Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet.

4.4 Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5. Rücktritt/ Storno

5.1 Möchte ein Teilnehmender an der Veranstaltung nicht teilnehmen, ist ein Rücktritt vom Vertrag jederzeit in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail beim Veranstalter eingehen.

Stornokonditionen:

a) Bei Erklärung des schriftlichen Rücktritts, die uns spätestens am 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung des Preises und die Teilnahmegebühr wird erstattet, soweit die Zahlung bereits erfolgt ist.

b) Wird der Rücktritt spätestens am 7. Tag vor dem Veranstaltungstermin erklärt, wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Anteilsmäßig gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet.

c) Bei Rücktritt/ Stornierung oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag ist der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Die Vertretung eines Teilnehmers durch eine andere Person aus demselben Unternehmen ist möglich.

5.2 Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Tag der Veranstaltung maßgeblich für die Frist.

5.3 Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Rücktritts, die von Ihnen gebuchte(n) Hotelübernachtung(en), Bahntickets, Flugtickets, etc. auch selbst stornieren müssen.

6. Leistungen

6.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Gegenstand der Vereinbarung ist die Durchführung der Veranstaltung oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.

6.2 Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

6.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

6.4 Der Veranstalter behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der Veranstaltung, unter Umständen auch die zeitliche Abfolge, zu ändern. Referentenwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen Teilnehmende nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur Minderung des Entgelts, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.

6.5 Bei kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten wird nach Möglichkeit ein Ersatzreferent eingesetzt. Sollte ein Ersatzreferent nicht einsetzbar sein oder aufgrund anderweitiger höherer Gewalt verhindert sein, hat der Veranstalter das Recht, kurzfristig abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch, insbesondere für Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfalls von Veranstaltungen, ist ausgeschlossen.

6.6 Anreise und Übernachtung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

7. Absage der Veranstaltung

7.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus dringlichen oder wirtschaftlichen Gründen sowie bei ungenügender Teilnehmerzahl spätestens drei Werktage vor ihrem Beginn abzusagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

7.2 Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

8. Copyright, Rechte an Veranstaltungsmaterialien und -inhalten, Urheberrecht

8.1 Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

8.2 Teilnehmende sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizensierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich zugehöriger Dokumentation.

8.3 Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.

9. Bildmaterial/Fotografien

9.1 Teilnehmende der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

10. Datenschutz

10.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer und deren Vertretenden überlassene Daten entsprechend der geltenden Gesetzgebung der Datenschutzrichtlinie (DSGVO) vertraulich zu behandeln.

10.2 Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und für spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. Die Daten werden aus organisatorischen Gründen sowie zur Abrechnung gespeichert. Falls die teilnehmende Person der Verwendung der persönlichen Daten für Informationszwecke nach der Einwilligung widersprechen möchte, so ist dies dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

10.3 Die Übersendung der Buchungsbestätigung und Rechnung kann per E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.

11. Haftung

11.1 Der Veranstalter haftet

für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen, soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis (“Kardinalpflichten”) handelt.

nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, ‎ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf ‎deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen ‎Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf die Höhe des Teilnehmergebühr begrenzt.

11.2 Für Folge- und Vermögensschäden infolge fehlerhafter Inhalte der Vorträge sowie der Veranstaltungsunterlagen (zum Beispiel hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet der Veranstalter nicht.

11.3 Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

11.4 Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

a) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;

b) Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;

c) Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;

d) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

11.5 Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

11.6 Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Nürnberg.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

12.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.